Rechtsprechung
VK Bund, 10.07.2002 - VK 2-34/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergabe von Selbstbedienungssystemen; Unterschied zwischen Laserdrucker und Thermodrucker; Zulässiger Nachprüfungsantrag als Voraussetzung für ein Eingreifen nach § 114 Gesetz gegen Wettbewerbs-Beschränkungen (GWB); Ausgleich von im Vorfeld entstandenen ...
- oeffentliche-auftraege.de
Wertung: verstößt die Einladung nur eines Bieters zu einer Teststellung gegen das Wettbewerbsprinzip und gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz?
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Beschaffung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von ca. 13.000 Selbstbedienungssystemen - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachprüfungsantrag: Antragsbefugnis
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Antragsbefugnis bei fehlender Chance auf Zuschlag? (IBR 2002, 723)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Unzulässiger Nachprüfungsantrag: Darf die Vergabekammer trotzdem auf das Vergabeverfahren einwirken? (IBR 2002, 724)
Verfahrensgang
- VK Bund, 06.05.2002 - VK 2-34/02
- VK Bund, 10.07.2002 - VK 2-34/02
Papierfundstellen
- IBR 2002, 723
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Naumburg, 15.03.2001 - 1 Verg 11/00
Ausschluss eines Angebots durch die Vergabekammer; Zulässigkeit einer …
Auszug aus VK Bund, 10.07.2002 - VK 2-34/02
Das OLG Naumburg hat diese Frage mit Beschluss vom 15. März 2001 (NZBau 2001, 579) bejaht, das OLG Thüringen hingegen wollte sie verneinen, sah sich jedoch durch OLG Naumburg daran gehindert und stattdessen verpflichtet, die Rechtsfrage dem Bundesgerichtshof vorzulegen (OLG Thüringen, Beschluss vom 30. Mai 2002, 6 Verg 3/02). - OLG Jena, 30.05.2002 - 6 Verg 3/02
Unvollständiges Nachunternehmerverzeichnis; Nachverhandlungsverbot
Auszug aus VK Bund, 10.07.2002 - VK 2-34/02
Das OLG Naumburg hat diese Frage mit Beschluss vom 15. März 2001 (NZBau 2001, 579) bejaht, das OLG Thüringen hingegen wollte sie verneinen, sah sich jedoch durch OLG Naumburg daran gehindert und stattdessen verpflichtet, die Rechtsfrage dem Bundesgerichtshof vorzulegen (OLG Thüringen, Beschluss vom 30. Mai 2002, 6 Verg 3/02). - OLG Düsseldorf, 06.08.2001 - Verg 28/01
Vorabinformation (VgV § 13): Wie detailliert muss die Begründung sein?
Auszug aus VK Bund, 10.07.2002 - VK 2-34/02
Hinsichtlich des Inhalts der Information nach § 13 VgV habe sich die VSt an der Entscheidung des Vergabesenats des OLG Düsseldorf vom 6. August 2002 (Az.: Verg 28/01) orientiert, in der eine vergleichbare Formulierung als ausreichend erachtet worden sei.
- VK Schleswig-Holstein, 17.09.2008 - VK-SH 10/08
"Verdeckte Bietergemeinschaft": Ausschluss!
In den Fällen, in denen sich die von der ASt erhobenen Vorwürfe letztlich auf die Wertung und damit auf die Rangposition der ASt auswirken könnten (hier: keine Vergleichbarkeit der Angebote, fehlerhafte Kalkulationsgrundlagen; Aufbürden eines unzumutbaren Wagnisses), ist bereits im Rahmen der Antragsbefugnis zu prüfen, ob Vergabefehler von einer solchen Erheblichkeit vorliegen, dass bei Beseitigung dieser Fehler die Rangposition der ASt deutlich verbessert sein könnte und eine realistische Chance der ASt auf den Zuschlag nicht mehr ausgeschlossen erschiene (vgl. auch 2. VK Bund, Beschluss vom 10.07.2002 - VK2 - 34/02). - VK Schleswig-Holstein, 31.01.2006 - VK-SH 33/05
Das Fehlen welcher Erklärungen führt zwingend zum Ausschluss?
Daher soll ein Bieter auf einem aussichtslosen Platz zulässigerweise keinen Nachprüfungsantrag stellen können (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2002, Verg W 8/02; 2. VK Bund, Beschluss vom 10.07.2002, VK2-34/02, IBR 2002, 723; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.2001, Verg 24/01, IBR 2001, 453), wenn sich diese Einschätzung im Ergebnis auch dann nicht ändern würde, wenn die Vergabestelle sofern ihr zu Recht Fehler im Vergabeverfahren und insbesondere bei der Wertung der Angebote vorgeworfen werden diese Fehler nicht begangen hätte. - VK Schleswig-Holstein, 12.09.2008 - VK-SH 10/08
Gesetzliche Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber
In den Fällen, in denen sich die von der ASt erhobenen Vorwürfe letztlich auf die Wertung und damit auf die Rangposition der ASt auswirken könnten (hier: keine Vergleichbarkeit der Angebote, fehlerhafte Kalkulationsgrundlagen; Aufbürden eines unzumutbaren Wagnisses), ist bereits im Rahmen der Antragsbefugnis zu prüfen, ob Vergabefehler von einer solchen Erheblichkeit vorliegen, dass bei Beseitigung dieser Fehler die Rangposition der ASt deutlich verbessert sein könnte und eine realistische Chance der ASt auf den Zuschlag nicht mehr ausgeschlossen erschiene (vgl. auch 2. VK Bund, Beschluss vom 10.07.2002 - VK2 - 34/02).
- VK Sachsen, 19.07.2006 - 1/SVK/059-06
Ausreichend fähige Einzelunternehmen: Bietergemeinschaft unzulässig!
Ein solcher Verzicht wäre gegenüber anderen Bietern, die ihrerseits die aufgestellten Anforderung erfüllen, ein Vergaberechtsverstoß, den sie gemäß den § 97 Abs. 7, § 107 ff. GWB mit einem Nachprüfungsantrag geltend machen könnten (OLG Celle, Beschluss vom 12.05.2005, 13 Verg 5/05 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2005, Verg 69/05; Beschluss vom 14.10.2005 - Az.: VII-Verg 40/05; VK Lüneburg, Beschluss vom 14.2.200, 203-VgK-35/2002, 2. VK Bund, B. v. 10.7.2002, VK 2-34/02). - VK Sachsen, 19.07.2006 - 1/SVK/060-06
Bietergemeinschaft: Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung?
Ein solcher Verzicht wäre gegenüber anderen Bietern, die ihrerseits die aufgestellten Anforderung erfüllen, ein Vergaberechtsverstoß, den sie gemäß den § 97 Abs. 7, § 107 ff. GWB mit einem Nachprüfungsantrag geltend machen könnten (OLG Celle, Beschluss vom 12.05.2005, 13 Verg 5/05 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2005, Verg 69/05; Beschluss vom 14.10.2005 - Az.: VII-Verg 40/05; VK Lüneburg, Beschluss vom 14.2.200, 203-VgK-35/2002, 2. VK Bund, B. v. 10.7.2002, VK 2-34/02; Der Rechtssatz, dass der Auftraggeber von aufgestellten Mindestanforderungen nicht abweichen darf, ergibt sich aus dem Transparenzgebot und dem Gleichbehandlungsgrundsatz (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2005, VII-Verg 45/04). - VK Sachsen, 21.02.2005 - 1/SVK/008-05
Ausschluss wegen fehlender Unterlagen
Ein solcher Verzicht wäre gegenüber anderen Bietern, die ihrerseits die Mindestanforderung erfüllen, ein Vergaberechtsverstoß, den sie gemäß den § 97 Absatz 7, § 107 ff. GWB mit einem Nachprüfungsantrag geltend machen könnten (…Weyand in IBR-online Kommentar, Rnr. 328 zu § 97 GWB, Stand vom 16.02.2005, mit Verweis auf OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.6.2002 - Az.: Verg 26/02; VK Lüneburg, Beschluss vom 14.2.2003 - Az.: 203-VgK-35/2002, Beschluss vom 24.2.2003 - Az.: 203-VgK-36/2002 - hinsichtlich Referenzen; 2. VK Bund, Beschluss vom 10.7.2002 - Az.: VK 2-34/02).